Die Innenministerkonferenz (IMK), hat am 23.11.2003 die Rahmenbedingungen festgelegt, die für die folgenden drei Bereiche in allen 16 Bundesländern verpflichtend sind.
- Auf- und Ausbau des elektronischen Rathauses,
- Einführung von eGovernment,
- Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) mit dem Schwerpunkt der doppischen Buchführung (Doppik).
Die biskomm GmbH begleitet und unterstützt Kommunen und kommunale Einrichtungen bei der Umstellung auf die neuen Anforderungen effizient und zukunftssicher.